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Vollständig geführtes Bonusheft kann viel Geld ersparen

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt nachschauen, ob Sie schon den diesjährigen Stempel in Ihr Bonusheft erhalten haben.

Was ist das Bonusheft?

Das Bonusheft ist eine Art Buchführung über Ihre Zahnarztbesuche. Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen und Kinder sogar zweimal jährlich. Somit erhalten Sie jedes Jahr einen Stempel in Ihr Bonusheft und können beweisen, dass Sie zur Kontrolle erschienen sind.

Wozu brauche ich ein Bonusheft?

Ein gut geführtes Bonusheft kann Ihnen viel Geld ersparen. Spätestens bei der Einsetzung von Zahnersatz, sprich: Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen, werden Sie sich über Ihr Bonusheft freuen. Je nach Führung des Heftes erhalten Sie im Falle eines Zahnersatzes einen großen oder einen eher kleinen Zuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Waren Sie 5 Jahre in Folge zur Kontrolle beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss von 60 % auf 70 %. Nach 10 Jahren liegt der Zuschuss Ihrer Krankenkasse sogar bei 75 %. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie Ihre regelmäßigen Kontrollen mithilfe des Bonusheftes beweisen können.

Woher bekomme ich ein Bonusheft?

Falls Sie noch kein Bonusheft haben, können Sie in Ihrer Praxis danach fragen. Seit Januar dieses Jahres können Sie das Bonusheft auch digital führen. Ihr Zahnarztbesuch kann über die elektronische Patientenakte (ePA) nachgewiesen werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Vorteilhaft ist, dass Sie Ihr Bonusheft weder zu Hause vergessen noch irgendwo verlieren können.

Was passiert, wenn ich das Bonusheft verliere oder den Arzt wechsle?

Falls Sie Ihr Bonusheft einmal verlieren, kann Ihr Zahnarzt anhand der Patientenkarte einsehen, wann Sie zur Kontrolle erschienen sind und stellt Ihnen ein neues aus. Bei einem Zahnarztwechsel können Sie entweder das alte Heft weiterführen oder nach einem neuen fragen. Wegschmeißen sollten Sie das alte Bonusheft jedoch nicht, um weiterhin beweisen zu können, dass Sie Ihre Kontrolltermine wahrgenommen haben.

Es lohnt sich also, vor dem Jahresende bei Bedarf noch einmal zu Ihrem Zahnarzt zu gehen und sich den Stempel für das Jahr 2022 abzuholen.

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